Praxisseminar der Moskauer IHK – Markteintritt Deutschland

Die Moskauer Industrie- und Handelskammer setzte ihren Veranstaltungszyklus zu Fragen des internationalen Markteintrittes für Moskauer Unternehmer fort. Am 16.05.2019 fand ein Praxisseminar statt, zum Thema „Eintritt in den deutschen Markt für kleine und mittelständische Unternehmen. Chancen für IT-Unternehmen. Unternehmens- und Immobilienkauf in Deutschland. Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland“.

Praxiserfahrene Experten hielten Vorträge und gaben den Vertretern Moskauer Unternehmen Empfehlungen für den Eintritt in den deutschen Markt. Besonderes Augenmerk wurde Rechts- und Steuerfragen, der Teilnahme an Industriemessen und Feinheiten bei der Suche nach Geschäftspartnern und der Kommunikation mit deutschen Partnern geschenkt.

Zur Eröffnung des Seminars betonte der Vizepräsident der Moskauer Industrie- und Handelskammer, Suren Vardanyan, in seiner Eröffnungsrede: „Der deutsche Markt ist sehr stark vom Wettbewerb geprägt, unterliegt strengen Regeln und Beschränkungen, einschließlich den gemeinsamen europäischen, und der Markteintritt ist nicht billig. Es ist notwendig, seine Waren zu zertifizieren und die richtige Legalisierung seines Unternehmens auf dem deutschen Markt zu beachten. Wie man zahlreiche Fehler vermeiden kann, wird in diesem Seminar besprochen. „

Dmitry Kononenko, Leiter der Abteilung für Digitalisierung der Deutsch-russischen Auslandshandelskammer, begann mit einer allgemeinen Einführung in den deutschen Markt und mit Einzelheiten eines Einstiegs für ausländische Unternehmen. Aus seiner Sicht kann der deutsche Markt für russische Unternehmen ein Fenster zur Europäischen Union werden – 28 EU-Mitgliedstaaten, von denen 19 der Eurozone und 26 der Schengen-Zone angehören. Die Gesamtbevölkerung der EU-Länder beträgt rund 512 Millionen. Er zeigte auf einer Karte die wichtigsten Wirtschaftszentren Deutschlands, um die Auswahl der „richtigen“ Region zu erleichtern, und äußerte seine persönlichen Gedanken zum Markteintritt eines russischen Unternehmens in Deutschland, einschließlich eines kurzen Überblicks über steuerliche Besonderheiten und rechtliche Fragen.

Veronica Lübke, Geschäftsführerin des Berliner Beratungsgesellschaft Bridge One Seven GmbH, sprach über die Notwendigkeit, an Industriemessen teilzunehmen, um seine Produkte auf dem deutschen Markt zu bewerben. Sie unterstrich, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 700 Industrieausstellungen stattfinden. Für deutsche Firmen nimmt die Teilnahme an Fachmessen mit der Präsentation ihrer neuesten Entwicklungen eine Schlüsselposition in den Marketingstrategien der Unternehmen ein. Darüber hinaus bieten die Ausstellungen die Möglichkeit, das Wettbewerbsumfeld richtig einzuschätzen und sich mit den wichtigsten Trends in seiner Branche vertraut zu machen. Die Expertin berichtete über ihre Erfahrungen zur richtigen Vorbereitung zur Messe, zum effektiven Arbeiten während der Ausstellung und zur korrekten Verarbeitung der gesammelten Kontakte am Ende der Fachmesse.

Der Geschäftsführer der Gebhardt Consulting GmbH, ergänzte ihren Vortrag mit Kommentaren aus seiner eigenen Erfahrung effektiver Messearbeit.

Der geschäftsführende Gesellschafter der Adiora Rechtsanwalts GmbH (München), Dmitry Pilshchikov, erläuterte Fragen zur Eintragung einer Gesellschaft in Deutschland, zur Besteuerung, sowie rechtliche Fragen, zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und zum Erwerb eines Unternehmens oder von Immobilien in Deutschland. Er baute seinen Auftritt als „Antwort auf häufig gestellte Fragen“ auf. Er ging auf die Besteuerung ein, die in Deutschland aus Steuern von Bund und Ländern besteht und insgesamt rund 30% der Gewinne ausmacht, und machte die Zuhörer darauf aufmerksam, dass sie bei der Lokalisierung ihres Geschäfts die steuerlich günstigste Region wählen sollten. Er betonte insbesondere, dass im Zusammenhang mit den Sanktionen für in Deutschland registrierte russische Unternehmen die Eröffnung von Bankkonten komplizierter geworden sei. Darüber hinaus widersprach er dem Mythos, dass der Inhaber eines Unternehmens in Deutschland automatisch eine Aufenthaltserlaubnis oder zumindest ein unbefristetes Arbeitsvisum bekommt – die deutschen Behörden sind der Ansicht, dass ein Unternehmer vorab über die Möglichkeit nachdenken sollte, sein Unternehmen zu führen, noch bevor das Unternehmen in Deutschland gegründet wird.

Es folgten mehrere Vorträge von Vertretern des Freistaates Bayern zu bestehenden Förderungen für ausländische Unternehmer und zur Arbeit der bayerischen Repräsentanzen in aller Welt und auch in Russland.

Anschließend beantworteten die anwesenden Experten die zahlreichen Fragen der Teilnehmer des Seminares.

Die Beraterin des Präsidenten der Moskauer Industrie- und Handelskammer, Marina Evteeva, die diese Veranstaltung organisiert hat, zeigte sich erfreut darüber, dass das Seminar praxisorientiert war und die Teilnehmer ihre Fragen erfahrenen Spezialisten stellen konnten.

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